Die Jagdsysteme in der Schweiz

Der Bund legt die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Wildtieren fest. Die Kantone sind für die Jagd zuständig. Die Schweiz kennt zwei Jagdsysteme: die Revierjagd und die Patentjagd.

Zwei Jagdsysteme

Revier- und Patentjagd sind nach Kantonen aufgeteilt. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrechte.

Patentjagd

Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons (mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete). Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt. Patentkantone sind: Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.

Revierjagd

Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht durch Vertrag an eine Gruppe von Jägern (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (meist acht Jahre). Ende Saison müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben. Die Anzahl Abschüsse hat einen Einfluss auf den Pachtzins. Revierkantone sind: Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau, Thurgau.

Spezialfall Regiejagd

Im Kanton Genf wurde die Jagd 1974 nach einer Volksabstimmung abgeschafft. Seitdem regulieren - wo nötig - staatlich besoldete Wildhüter die Wildhuftierbestände.